Neutralität gibt es nicht

Der Antifaschismus unserer Verfassung

„Lehrer müssen neutral sein.

„Öffentlich-rechtliche Medien müssen neutral sein.

„Journalist:innen müssen neutral sein“

Mit diesen Sätzen zieht z. B. die AfD und einige ihrer Getreuen seit Jahren durchs Land. Es wird Neutralität eingefordert, nicht als Schutz der Vielfalt, sondern gerne auch einmal als Hebel, um kritische Stimmen einzuschüchtern oder sie zu entwerten.

Auf den ersten Blick klingt das harmlos, fast selbstverständlich. Bei genauerem Hinsehen steckt dahinter allerdings ein gefährlicher Angriff: Neutralität auch gegenüber Faschismus, Rassismus oder Menschenfeindlichkeit.

Das Grundgesetz kennt allerdings keine Neutralität zwischen Demokratie und Diktatur, zwischen Menschenwürde und deren Verachtung¹.

Das Grundgesetz ist die Lehre aus einer menschenverachtenden Ideologie. Eine faschistische Ideologie, die über 60 Millionen Menschen das Leben kostete – und deren Ableger heute wieder als scheinbar neue Parolen auf der Straße, in Parlamenten und Kommentarspalten hallen. Und eine nicht unbedeutende Zahl findet das gut, übersieht es oder hat sogar nur ein Achselzucken dafür übrig.

Landesverfassungen schreiben den Antifaschismus ausdrücklich in den Bildungsauftrag². Beamte sind verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv zu schützen³.

Wenn jemand Neutralität fordert, stellt er sich nicht auf die Seite des Rechtsstaats, sondern gegen ihn. Das ist die Ironie: Ausgerechnet der Ruf nach Neutralität entlarvt sich als grundgesetzwidrig.

Das Grundgesetz als Bollwerk

Das Wort „Antifaschismus“ steht nicht im Grundgesetz. Trotzdem ist es in seiner gesamten Struktur präsent. Das Grundgesetz ist die Lehre aus der NS-Diktatur – nicht als Manifest, sondern als Bollwerk gegen ihre Wiederkehr.

Art. 1 Abs. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“¹

Art. 20 GG: Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Widerstandsrecht – „Ewigkeitsklausel“¹.

Art. 21 Abs. 2 GG: Verbot verfassungsfeindlicher Parteien¹.

Art. 139 GG: Fortgeltung der Entnazifizierungsvorschriften¹.

Die Bundesrepublik verankert so ein Prinzip, das oft als „wehrhafte Demokratie“ bezeichnet wird: Keine Mehrheit darf Demokratie abschaffen, kein Angriff auf die Menschenwürde darf folgenlos bleiben.

Schule als Immunisierung

In den Landesverfassungen wird der Bildungsauftrag explizit. Schulen sind nicht nur Orte des Wissens, sondern auch der politischen Immunisierung:

Brandenburg (Art. 22 Abs. 2): „Die Jugend ist insbesondere im Geiste der Demokratie, des Sozialismus und des Antifaschismus zu erziehen.“²

Thüringen (Art. 21 Abs. 1): „Die Jugend ist insbesondere (…) zum aktiven Handeln gegen Faschismus zu erziehen.“²

Mecklenburg-Vorpommern (Art. 6 Abs. 2): „Die Jugend ist (…) zur Ablehnung von Diktatur und Gewaltherrschaft und zum Handeln gegen Faschismus zu erziehen.“²

Bayern (Art. 131 BV): „Die Schüler sind (…) im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur Freiheit und in der Verantwortung für Natur und Umwelt zu erziehen.“²

Während westdeutsche Verfassungen eher abstrakt bleiben, greifen ostdeutsche Verfassungen nach 1990 bewusst den Begriff „Antifaschismus“ auf – als Signal: Wer über Erziehung spricht, muss auch über Abwehr sprechen.

Beutelsbacher Konsens

Keine Indoktrination, kein Missbrauch

1976 entstand das didaktische Grundgesetz der politischen Bildung:

  • Überwältigungsverbot: Keine Indoktrination, keine Überrumpelung.⁴
  • Kontroversitätsgebot: Was in Politik und Wissenschaft umstritten ist, muss auch im Unterricht als umstritten erscheinen.⁴
  • Schülerorientierung: Schüler:innen sollen lernen, ihre Interessen zu analysieren und zu vertreten.⁴

Gerade dieser Konsens wird heute oft fehlinterpretiert – oder gezielt instrumentalisiert. Immer dann, wenn Parteien wie die AfD „Neutralität“ in Schulen oder im öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordern. Doch das ist ein Fehlschluss: Neutralität bedeutet nicht, Demokratie und Faschismus auf eine Ebene zu stellen.

Kontroversität bedeutet nicht, dass man über Holocaustleugnung oder Menschenverachtung „beide Seiten“ darstellt. Schüler:innen sollen lernen, ihre Interessen zu vertreten – aber immer auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Der Beutelsbacher Konsens schützt also vor Indoktrination und nicht vor klarer Haltung. Er wurde geschaffen, um Mündigkeit zu fördern – nicht, um Faschismus unter das Etikett „Kontroverse“ zu retten.

Frankfurt 2015: Politische Bildung als Demokratiepflege

Vierzig Jahre später wurde dieser Auftrag erneuert. In der „Frankfurter Erklärung“ heißt es:

„Politische Bildung ist ein unverzichtbarer Bestandteil demokratischer Gesellschaften.“⁵

Sie schützt Grundrechte und Demokratie gegen „populistische Vereinfachungen und autoritäre Versuchungen.“⁵ Sie ist nicht Staatsbürgerkunde, sondern plural, kontrovers und kritisch.⁵ Und sie betrifft nicht nur Schulen, sondern auch Jugend- und Erwachsenenbildung.

Politische Bildung ist damit kein Nebenschauplatz, sondern Teil der demokratischen Selbstverteidigung.

Beamte: Treuepflicht statt Neutralität

Ein weiterer Pfeiler gegen Faschismus ist das Berufsbeamtentum.

Art. 33 Abs. 5 GG: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln.“³

Zu diesen Grundsätzen gehört die Treuepflicht: Beamte – also auch Lehrer:innen – müssen sich aktiv zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Wer sich dagegenstellt, kann aus dem Dienst entfernt werden. Schon bei der Einstellung wird Verfassungstreue geprüft.

Damit gilt: Beamte sind nicht neutral gegenüber Demokratie und Faschismus.

Neutralität als Trojaner

Genau deshalb ist es kein Zufall, dass die AfD, aber auch Akteure aus der konservativen Mitte, seit Jahren versuchen, den Bildungsauftrag umzudeuten. Sie fordern „Neutralität“ im Unterricht und AfD-Politiker stellen Lehrer:innen öffentlich an den Pranger, wenn diese klar Haltung gegen Faschismus zeigen.

Das Problem: Strafrechtlich bleibt das folgenlos. Verleumdung und Nötigung sind strafbar, nicht aber die Delegitimierung des Bildungsauftrags selbst. Mit anderen Worten: Das Strafrecht schützt die Freiheit der Angreifer, nicht die Pflicht derjenigen, die im Sinne des Grundgesetzes handeln.

Politisch ist die Lage jedoch eindeutig: Neutralität gegenüber Faschismus gibt es nicht. Weder das Grundgesetz noch die Landesverfassungen lassen das zu.

Ironie der Geschichte – Antifaschismus als Pflicht

Es ist eine bemerkenswerte Volte:
Ausgerechnet in den neuen Ländern, die sich vom staatlich verordneten DDR-„Antifaschismus“ abgrenzen wollten, ist der Antifaschismus heute in den Landesverfassungen am deutlichsten verankert. Während der Westen nüchtern von Demokratie und Menschenwürde spricht, heißt es im Osten schlicht: Antifaschismus gehört zum Bildungsauftrag.

Damit ist auch die Debatte über „Neutralität“ entlarvt. Bürger:innen, erst recht Beamt:innen, sind nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern zur aktiven Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und die heißt im Kern: Antifa.

Wer Neutralität gegenüber Faschismus fordert, verlangt nichts weniger, als dass Lehrer:innen, Beamt:innen oder Bürger:innen gegen die Verfassung handeln. Das ist nicht konservativ, nicht neutral, sondern schlicht grundgesetzwidrig.

Antifaschismus ist damit nicht die Kür einiger Aktivist:innen, sondern die Pflicht aller. Eine Pflicht, die nicht neutral sein kann.

Antifaschismus vs. „Antifa“ – der Kampf um Worte

Ein Kernproblem liegt in der Sprache. In der politischen Debatte wird das Wort verkürzt: „Antifa“.

Dieses Kürzel ist längst ein Schlagwort. Für die einen steht es für Antifaschismus allgemein, für die anderen für militante autonome Gruppen, die mit Aktionen gegen Nazis und Polizei auffallen. Gegner – von der AfD bis in konservative Reihen – nutzen diese Mehrdeutigkeit gezielt: Wer Antifaschismus einfordert, wird sofort in die Ecke „linksextrem“ gestellt.

Mit diesem Framing erscheint der demokratische Auftrag plötzlich radikal, während die Forderung nach Neutralität harmlos klingt.

Damit wird Sprache zum Instrument, um den Antifaschismus der Verfassung rhetorisch auszuhöhlen. Die Unterscheidung bleibt allerdings zentral: Antifaschismus ist Pflicht. „Antifa“ ist Schlagwort. Wer beides vermischt, spielt den Feinden der Demokratie in die Hände.

Zivilgesellschaft als Schutzfaktor – und die Gefahr der Leerräume

Das Grundgesetz verlässt sich nicht allein auf staatliche Organe, sondern lebt auch von einer aktiven Zivilgesellschaft. NGOs, Stiftungen und Initiativen gegen Rechtsextremismus erfüllen dabei einen Auftrag, der aus der Verfassung selbst folgt: Sie stärken Demokratie, wo staatliche Strukturen an Grenzen stoßen.

Doch genau diese NGOs geraten regelmäßig ins Visier – durch Diffamierung als „linksradikal“, durch Kürzung von Fördermitteln oder durch den Versuch, ihnen ein Neutralitätsgebot aufzuzwingen. Das hat Folgen: Wo demokratische Akteure geschwächt werden, entstehen Leerräume. Diese Leerräume bleiben nicht leer, sie werden gefüllt – von rechtsextremen Netzwerken, die längst gelernt haben, wie man Vereine, Bürgerinitiativen oder Elternverbände als Tarnkappe nutzt.

Die Rechnung ist simpel: Weniger Demokratiearbeit bedeutet mehr Raum für Demokratiefeinde. Neutralität wirkt hier nicht ausgleichend, sondern destruktiv.

Die Ironie – Bayerische Bratwurstpolitik

Ein Seitenblick nach Bayern lohnt sich. Dort steht in der Landesverfassung, Artikel 131: *„Die Schüler sind (…) im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur Freiheit und in der Verantwortung für Natur und Umwelt zu erziehen.“*²

Ein klarer Bildungsauftrag – und doch hört man regelmäßig Klagen von Markus Söder oder Hubert Aiwanger, wenn politische Bildung zu kritisch, zu ökologisch oder zu „links“ klingt.

Ihre eigene Verfassung schreibt genau das vor, was sie gern als ideologische Zumutung denunzieren. Man könnte sagen: Sie ist voll grün und woke.

Fazit

Somit wären jegliche Übergriffe vom rechten Rand auf Schulen und Kindergärten, um rechtsradikale Positionen zu verstärken oder verfassungsrechtliche Positionen zu schwächen, obsolet.

Solche Aktionen von Julia Klöckner, alle Symbole im Parlament zu untersagen, ist und bleibt ein Angriff auf die Sichtbarkeit demokratischer und antifaschistischer Symbole – und damit auf unsere Verfassung.

Dasselbe gilt für den Umgang mit Medien. Wenn diverse Akteure den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „Systemmedien“ diffamieren und „Neutralität“ einfordern, geht es nicht um Vielfalt, sondern um Maulkörbe. Putzig daran ist: Das Pendel schlägt im deutschen Mediensystem traditionell eher konservativ aus – Leitartikel, Kommentarlagen und Talkshows sind alles andere als linksradikale Echokammern. Wer also „Neutralität“ fordert, verlangt in Wahrheit eine noch weiter verschobene Schlagseite, eine Zensur kritischer Stimmen oder nur die Bestätigung seiner persönlichen der eigenen Weltsicht.

(Das heißt nicht, dass der Verfasser dieses Textes Absetzungen von rechts-konservativer Moderator:innen gut findet)

Quellen

1. Bundesministerium der Justiz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, gesetze-im-internet.de.

2. Landesverfassungen: Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern – über die offiziellen Landesportale bzw. gesetze-im-internet.de.

3. Ebd., Art. 33 Abs. 5 GG.

4. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Beutelsbacher Konsens, lpb-bw.de.

5. Frankfurter Erklärung zur Politischen Bildung (2015), Bundeszentrale für politische Bildung, bpb.de.

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